Haften Lehrkräfte bei einem Unfall mit dem Schulhund?
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Bildung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
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Produktnummer | OD200051000440 |
Schulform | Kindergarten/ |
Schulfach | Fachunabhängig |
Klassenstufe | 1. Schuljahr bis 13. Schuljahr |
Seiten | 2 |
Erschienen am | 25.08.2022 |
Dateigröße | 340,5 kB |
Dateiformat | PDF-Dokument |
Autoren/ | Wolfram Cremer |
Schlagworte | Schulhund, Therapiehund, Inklusion, Tier und Mensch, Recht, Tiergestützte Intervention, Rechtsfragen, Tiergestützte Pädagogik |
Im Zusammenhang mit tiergestützten Interventionen, namentlich mit einem Schulhund, kommt es bei einer achtjährigen Schülerin an einer Förderschule GE in Nordrhein-Westfalen zu (leichten) Kratzspuren durch den Hund. Obwohl im Vorfeld alle Rahmenbedingungen abgesteckt waren (Ausbildung, Selbstverpflichtung, Konzept, Elterninformation usf.) und nicht zuletzt die Eltern des Kindes dem Schulhund sehr positiv gegenüber eingestellt waren, reichen sie bei der Schulleitung und der Schulaufsicht Beschwerde ein. Sind für die Lehrkraft und den Hund bzw. für die Schule rechtliche Folgen zu befürchten?