Wer haftet für die Beschädigung von Brillen?
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Produktnummer | OD200051000238 |
Schulform | Förderschule |
Schulfach | Sonstiges |
Klassenstufe | bis 12. Schuljahr |
Seiten | 1 |
Erschienen am | 14.12.2018 |
Dateigröße | 49,0 kB |
Dateiformat | PDF-Dokument |
Autoren/ | Wolfram Cremer |
Schlagworte | kaputte Brille, Unfallkasse, Deliktsfähigkeit, § 823 BGB, Haftung |
Der Sachverhalt:
Ein 12-jähriges autistisches Mädchen ging in der Pause auf einen ihrer Mitschüler und in einem anderen Fall auf einen Lehrer zu, ergriff blitzschnell deren Brille und zerbrach die Bügel. Diese Problematik beschäftigt die Schulleiterin. Sie wirft die Frage auf, wer für diesen Schaden haftet.
Bei der Beantwortung der Haftungsfrage kommen potenziell verschiedene Personen als Schuldner in Betracht.