Schülervertretung Allgemeiner Rechtsrahmen und gesamtschulische Entwicklungsschritte Beitrag aus Lernen Konkret - Ausgabe 1/2020 (März)
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Bildung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
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Schulform | Förderschule |
Schulfach | Fachunabhängig, Sonstiges |
Klassenstufe | ab 1. Schuljahr |
Seiten | 6 |
Erschienen am | 25.02.2020 |
Dateigröße | 861,0 kB |
Dateiformat | PDF-Dokument |
Autoren/ | Holger Schäfer |
Schlagworte | Schülervertretung, Schulgesetz, Handreichung, Partizipation |
Die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler sind innerhalb der Bundesländer schulgesetzlich geregelt und stellen auch für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (FgE) verbindliche Grundlage für die Ausgestaltung der Schülervertretung dar. Der Beitrag stellt die wesentlichen rechtlichen Grundlagen zusammen, beschreibt allgemeine Grundsätze der Schülervertretung auf den verschiedenen Ebenen der Mitwirkung und schlussfolgert daraus hervorgehende Bedingungen für den FgE.
Schülervertretung
Allgemeiner Rechtsrahmen und gesamtschulische Entwicklungsschritte
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Klassenstufen: ab 1. Schuljahr
Die Grundlagen der Schülervertretung
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Klassenstufen: ab 1. Schuljahr
Schülervertretung und Verbindungslehrkraft
Herausforderungen und Aufgabenbereiche
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Klassenstufen: ab 1. Schuljahr