Ausschluss vom Unterricht bei Langzeiterkrankung<fett> der Integrationshilfe?
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Produktnummer | OD200051000244 |
Schulform | Förderschule |
Schulfach | Fachunabhängig |
Klassenstufe | ab 1. Schuljahr |
Seiten | 2 |
Erschienen am | 15.03.2019 |
Dateigröße | 140,1 kB |
Dateiformat | PDF-Dokument |
Autoren/ | Wolfram Cremer |
Schlagworte | Integrationshilfe, Langzeiterkrankung, Unterrichtsausschluss |
Die Mutter einer Schülerin einer SFgE wendet sich hilfesuchend an die Schulbehörde. Ihre Tochter sei in der Mittelstufe einer SFgE und habe das Cornelia-de-Lange-Syndrom, das sich auch bei ihrer Tochter so auswirke, dass diese ein impulsives und eigen- sowie fremdgefährdendes Verhalten zeige. Um eine Teilhabe am Unterricht sicherzustellen, habe der Sozialhilfeträger eine Integrationshilfe genehmigt. Diese sei nun langzeiterkrankt, was zur Folge hatte, dass ihre Tochter seit zwei Monaten vom Unterricht ausgeschlossen sei. Die Frage der Mutter an den Schulaufsichtsbeamten lautet nun: Darf die Schulleiterin meine Tochter so lange vom Schulbesuch ausschließen, bis die Integrationshilfe wieder im Dienst ist?