Der neue Rahmenlehrplan (RLP) für den Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte/Steuerfachangestellter tritt zum 01.08.2023 in Kraft. Alle Auszubildenden, die ab dem 01.08.2023 ihre Ausbildung beginnen, werden nach dem neuen Rahmenlehrplan unterrichtet. Der bisherige Rahmenlehrplan aus dem Jahr 1995 beinhaltete noch die Vermögensteuer. Es gab Lerngebiete, die in Lernabschnitte unterteilt und mit Lernzielen und Lerninhalten konkretisiert waren. Die Formulierungen waren fachsystematisch und nicht auf einen Kompetenzerwerb ausgerichtet. Die Notwendigkeit einer Neuordnung war somit offensichtlich. Eine Neuordnung erfordert in den Schulen immer inhaltliches, didaktisches und organisatorisches Umdenken. Dieser Artikel soll einige Möglichkeiten darstellen, um die Herausforderungen zu meistern und denkbare Lösungsansätze aufzeigen.
Grundsätze des neuen Rahmenlehrplans
Ziel des neuen Rahmenlehrplans ist die „Stärkung berufsbezogener und berufsübergreifender Handlungskompetenz“, während der bisherige Rahmenlehrplan eher fachsystematisch geprägt war. Es soll vernetzt eine Handlungsfähigkeit in der beruflichen Realität durch den Berufsschulunterricht vermittelt und dadurch handlungsfähige junge Steuerfachangestellte ausgebildet werden. Das zugrundeliegende Kompetenzmodell wird im Rahmenlehrplan auf Seite 4 beschrieben. Aus den didaktischen Grundsätzen (RLP, S. 6) wird deutlich, dass die Inhalte handlungsorientiert und mit hoher Selbstständigkeit erlernt werden sollen. Das Lernfeldkonzept wird nun in der Neuordnung berücksichtigt. Der Rahmenlehrplan beinhaltet die folgenden 12 Lernfelder:
Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf Steuerfachangestellter und Steuerfachangestellte

Quelle: Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Steuerfachangestellter und Steuerfachangestellte (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.06.2022), Seite 9
Die Lernfelder werden (in den Schulen) in sinnvolle Einheiten unterteilt (Lernsituationen). Diese Lernsituationen sind in sich im Idealfall abgeschlossen und ermöglichen den Lernenden Planen, Durchführen und Beurteilen des eigenen Handelns und Lernprozesses (RLP, S. 5). In den berufsbezogenen Vorbemerkungen des Rahmenlehrplans (S. 6 f.) wird deutlich, dass neben der Handlungsorientierung und Selbstständigkeit auch weiterhin hohe Anforderungen an fundiertes Fachwissen, Arbeit mit Gesetzestexten, Selbstorganisation und darüber hinaus personelle Kompetenzen wie Empathie, Eigeninitiative und Teamfähigkeit gestellt werden.
Fachinhalte des Rahmenlehrplans
Die Inhalte des neuen Rahmenlehrplans orientieren sich stark an den Inhalten des alten Rahmenlehrplans. Einige Unterrichtsinhalte wurden herausgenommen, so zum Beispiel der § 7g EStG, der nicht mehr prüfungsrelevant sein wird. Gleichwohl beinhaltet der Rahmenlehrplan noch immer sehr viele Fachinhalte auf dem Gebiet des Steuerrechts und der Buchführung. Die Inhalte der allgemeinen Wirtschaftslehre werden nunmehr oftmals integrativ unterrichtet und dadurch vermutlich nicht mehr in der bisherigen inhaltlichen Tiefe im Unterricht behandelt (z. B. Personengesellschaften im Lernfeld 8, vgl. RLP 2022, S. 17). So beinhaltet lediglich das Lernfeld 1 zum Teil „klassische“ Inhalte der allgemeinen Wirtschaftslehre. Hier soll aber auch eine Orientierung im Ausbildungsbetrieb, im dualen System und die Vermittlung von Kompetenzen sowie eine erste Orientierung auf dem Gebiet des Steuerrechts und der Gesetzestextsystematik erfolgen. Die bisherigen „Grundlagen des Steuerrechts“ sind im Lernfeld 1 verankert. 

Ein Blick in die Lernfelder 2 bis 11 zeigt, dass die Inhalte der Steuerarten, der Abgabenordnung und Buchführung verpflichtend und kleinschrittiger als zuvor auf verschiedene Lernfelder und Ausbildungsjahre verteilt wurden. 
 
Das Lernfeld 12 ist ein Lernfeld, das die Durchführung von Beratungsgesprächen mit Mandantinnen und Mandanten und somit den Erwerb von kommunikativen Kompetenzen zum Schwerpunkt hat (RLP 2022, S. 7). Es sind Lerninhalte aus den Lernfeldern 1 bis 11 als Fachinhalte der Beratungsgespräche auszuwählen, um auf die Abschlussprüfung vorzubereiten, die unter anderem eine Gesprächssimulation im Rahmen des Prüfungsteils „Mandantinnen- und Mandantenberatung mitgestalten“ vorsieht.
Vernetzung der Unterrichtsinhalte (integratives Unterrichten)
Der Rahmenlehrplan fordert an vielen Stellen eine Vernetzung von bisher getrennt betrachteten Unterrichtsinhalten (integratives Unterrichten). Hierdurch werden die Inhalte, die zuvor isoliert standen, in einen Gesamtkontext gebracht und können vernetzt vermittelt werden. Dadurch entsteht ein stärkerer Fokus auf der Vermittlung von beruflicher Handlungskompetenz.

Beispiel aus Lernfeld 6

Bei der Vermittlung der Inhalte zu grenzüberschreitenden umsatzsteuerlichen Sachverhalten und Sonderfällen sind auch die Buchungssätze zu behandeln (RLP 2022, S. 15). Zuvor wurden die Inhalte in der Regel isoliert in den Lerngebieten Steuerlehre und Rechnungswesen unterrichtet.

Beispiel aus Lernfeld 8

Bei der Gewinnermittlung der Personengesellschaften ist das betriebswirtschaftliche Fachwissen zu vermitteln. Explizit sind dort jedoch nur noch die GbR, die OHG und die KG genannt. Als inhaltliche Aspekte sollen die Haftung, Geschäftsführung, Vertretung und Gewinnverteilung behandelt werden (vgl. RLP 2022, S. 17). Im Umkehrschluss führt das dazu, dass Rechtsformen wie stille Gesellschaft oder Partnerschaftsgesellschaft und Fachinhalte wie Handelsregister, Entstehung, Ende, Vollmacht und Firmierung hier nicht zwingend unterrichtet werden müssen (aber können). Für eine Mandantinnen- und Mandantenberatung auf dem Gebiet des Steuerrechts dürften die verpflichtend zu unterrichtenden Inhalte in den meisten Fällen ausreichen. Dafür wird in dem Kontext direkt die steuerliche Gewinnermittlung für Personengesellschaften betrachtet, was zu einer stärkeren Vernetzung und Fokussierung der Unterrichtsinhalte führt. Die „übliche“ berufliche Handlung „Gewinnermittlung einer Personengesellschaft“ wird fokussiert und vollumfänglich im Lernfeld 8 abgebildet.

Beispiel digitale Handlungsfähigkeit

In den berufsbezogenen Vorbemerkungen wird eine Vermittlung von Handlungskompetenz im digitalen beruflichen Kontext gefordert. Die Vermittlung dieser Komponente der Handlungskompetenz soll Bestandteil in allen Lernfeldern sein und integrativ vermittelt werden. Hierzu sind vermutlich der Einsatz von Textverarbeitungs-, Tabellenkalkulations- und Präsentationsprogrammen ebenso erforderlich wie die digitale Informationsbeschaffung und die kritische Reflexion der erlangten Informationen. Ebenso sollte der Einsatz einer Buchführungs- und Steuererklärungssoftware obligatorisch sein, um die Handlungskompetenz allumfassend zu vermitteln. Gleichwohl ist insbesondere die Anwendung der einschlägigen Softwareprogramme wesentlicher Bestandteil der praktischen Ausbildung im Betrieb.
Ausgewählte Chancen durch den neuen Rahmenlehrplan
Handlungskompetenz

Es stehen mehr Unterrichtsstunden für die Unterrichtsinhalte in den Bereichen Steuerlehre und Rechnungswesen zur Verfügung. Dadurch kann im Unterricht mehr Augenmerk auf eine handlungsorientierte Vermittlung, integrative Berücksichtigung von digitalen Inhalten und die Entwicklung einer Handlungskompetenz in allen Kompetenzbereichen gelegt werden.

Vernetztes Wissen

Die Kombination von Inhalten der Steuerlehre, des Rechnungswesens und der Wirtschaftslehre innerhalb einzelner Lernfelder ermöglicht die Vermittlung von vernetztem Wissen und minimiert Redundanzen.

Spezialisierung im Kollegium

Die Aufteilung der Lerngebiete in Lernfelder erleichtert eine Spezialisierung im Kollegium. Für Kolleginnen und Kollegen ist es nun einfacher als vorher, sich in einzelne Lernfelder einzuarbeiten und diese zu unterrichten. Geeignete Lernfelder für die persönliche Einarbeitung scheinen anfangs Lernfeld 3, 4 und 5 zu sein. Mit etwas Erfahrung können Kolleginnen und Kollegen, die sich erfolgreich in Lernfeld 3 eingearbeitet haben, auch in Lernfeld 6 einarbeiten. Mit diesem Vorgehen können Schulen dem Mangel an Lehrkräften im Bereich der Steuerlehre entgegenwirken und gleichzeitig den Kolleginnen und Kollegen, die bisher Wirtschaftslehre unterrichtet haben, eine weitere Einsatzmöglichkeit in dem Bildungsgang "Steuerfachangestellte" aufzeigen.

Legitimation und Vereinheitlichung

Viele Schulen haben die Unterrichtsinhalte bereits zuvor in schulindividuelle Lernfelder aufgeteilt und in der Form unterrichtet. Nunmehr ist dieses Vorgehen auch durch den Rahmenlehrplan legitimiert und einheitlich geregelt. Die Vergleichbarkeit der Ausbildung wird größer.

Prüfungsvorbereitung

Das Lernfeld 12 beinhaltet explizit eine Vorbereitung auf die Abschlussprüfung. Diese Vorbereitung ist aber mit einem ganz klaren Schwerpunkt auf die mündliche Prüfung im Bereich Mandantinnen- und Mandantenberatung zu sehen.
Ausgewählte Herausforderungen durch den neuen Rahmenlehrplan
Lernfeldkonzept

Die schulinternen didaktischen Planungen müssen auf das Lernfeldkonzept umgestellt oder zumindest angepasst werden. Die Inhalte müssen aus den Lernfeldformulierungen des Rahmenlehrplans heraus identifiziert und den Lernfeldern zugeordnet werden. Die zeitliche Planung für die vorhandenen Lernsituationen muss dementsprechend komplett überarbeitet werden.

Integration der Inhalte zur Wirtschaftslehre

Die Inhalte der Wirtschaftslehre müssen in die Lernfelder integriert werden. Dies erfordert eine Einarbeitung und die Erstellung und Anpassung vorhandener Materialien.

Vermittlung der Handlungskompetenz

Die Lernsituationen müssen handlungsorientiert, komplex, praxisnah, problembehaftet und lösbar sein. Sie sollten dazu geeignet sein, um binnendifferenziert vorgehen zu können und im Idealfall zur Förderung aller Kompetenzbereiche beizutragen, damit schlussendlich eine berufliche Handlungskompetenz von den Auszubildenden erworben wird. In den meisten Fällen bedeutet dies, dass didaktische Arbeit notwendig wird, die im Ergebnis sicherstellt, dass neben der Fachkompetenz die weiteren Kompetenzbereiche gefördert werden.

Integration der digitalen Inhalte

Die digitalen Inhalte müssen in den Lernsituationen berücksichtigt werden. Hier sollten neue Absprachen mit den allgemeinbildenden Fächern getroffen werden.
Mögliche Lösungsansätze
Zeitgemäße Lehrmittel nach dem Lernfeldkonzept

Die eingesetzten Lehrmittel sollten entsprechend chronologisch nach den Lernfeldern geordnet sein. Es empfiehlt sich ein Lehrbuch für jedes Ausbildungsjahr zu haben. Dies hat den weiteren Vorteil, dass das Schulbuch immer verhältnismäßig aktuell ist, da es nur für ein Schuljahr angeschafft wird. Ein Problem von bestehenden Lehrwerken war es, dass sie drei Jahre im Einsatz waren und somit aufgrund der hohen Änderungsgeschwindigkeit im Steuerrecht oftmals in der Fachstufe 2 stark veraltet waren. Ein zusätzliches Arbeitsheft mit zeitgemäßen Lernsituationen gemäß dem Modell der vollständigen Handlung wird die curriculare Arbeit sehr erleichtern. Zur Umsetzung des Lernfeldkonzepts sollten im Stundenplan und bei den Unterrichtsmaterialien die Lernfelder entsprechend ausgewiesen werden.

Lehrmittel mit Integration der Inhalte der Wirtschaftslehre

Hier sind insbesondere die Kolleginnen und Kollegen einzubinden, die bisher Wirtschaftslehre unterrichtet haben. Es ist wichtig, dass man nicht ein „AWL-Buch“ einführt und an entsprechender Stelle auf die Inhalte verweist. Diese Inhalte müssen bereits in die Lernsituationen der entsprechenden Lernfelder integriert und auch in hinreichender inhaltlicher Tiefe unterrichtet werden. Um dies zu gewährleisten, ist es sinnvoll, wenn das Lehrbuch explizit für den neuen Rahmenlehrplan konzipiert wurde und somit diese Inhalte integrativ berücksichtigt wurden. Aufgrund der inhaltlichen Kürzungen bei den wirtschaftlichen Inhalten sind die Unterrichtsinhalte – im Vergleich zu vorher – entsprechend zu reduzieren, um eine Überforderung zu vermeiden.

Vermittlung der Handlungskompetenz

Um eine Handlungskompetenz zu fördern, ist der Unterricht mit herausfordernden, komplexen Lernsituationen durchzuführen. Die Erstellung dieser Lernsituationen nach den nunmehr geänderten Vorgaben des neuen Rahmenlehrplans ist für das Kollegium eine enorme Herausforderung auf allen Ebenen. Die Ressourcen sind dafür an viele Stellen nicht vorhanden. Die Lehrbuchreihe von Westermann hat daher für jedes Ausbildungsjahr einen zusätzlichen Band mit an den Inhalt des Schulbuches angepassten Lernsituationen. Hier werden die Inhalte des Rahmenlehrplans anhand von handlungsorientierten Lernsituationen aufbereitet. Die Lernsituationen folgen dabei dem Modell der vollständigen Handlung und fördern somit Handlungskompetenz. Außerdem beinhalten sie an vielen Stellen Hilfestellungen für die Lernenden, die bei Bedarf auch binnendifferenziert eingesetzt werden können. Ein enormer Teil des Arbeitsaufwandes für die Aufbereitung von handlungsorientierten Unterrichtsmaterialien, die auf den neuen Rahmenlehrplan und das Lernfeldkonzept abgestimmt sind, wird durch die Lernsituationen von Westermann somit übernommen.

Integration der digitalen Inhalte

Diese große Herausforderung muss sicherlich an vielen Stellen gemeistert werden. Dennoch kann an vielen Stellen die Digitalisierung ganz einfach in den Unterricht integriert werden. Die Unterrichtsmaterialien sollten in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden und die Nutzung von Tablets oder Notebooks sollte zur Normalität werden. Zur Unterstützung müssen dafür Gesetzestexte und Lernhilfen (z. B. Tutorials, Lösungsschemata, Beispiele etc.) in Form von QR-Codes wie selbstverständlich in die Materialien integriert werden. Der Einsatz digitaler Endgeräte erleichtert z. B. die Einbindung von Tabellenkalkulations-, Präsentations- und Textverarbeitungsprogrammen sowie von Lernapps, Onlinerecherchen und ggf. Wissensdatenbanken der Ausbildungskanzleien. Gesetzestexte können im Unterricht in digitaler Form eingesetzt werden. Dennoch bleibt die Arbeit mit dem Gesetzestext in Papierform ein wesentlicher Bestandteil des Unterrichts, da in den Prüfungen die Gesetzestexte auch weiterhin in Papierform verwendet werden und diese Arbeit auch eine elementare Fachkompetenz von Steuerfachangestellten darstellt. Die Einbindung einer Steuerberatungssoftware stellt sich oftmals schwierig dar. Hier könnte exemplarisch auf die von den Bundesländern zur Verfügung gestellten Onlineformulare zurückgegriffen werden.

Die neue lernfeldorientierte Reihe von Westermann arbeitet in den Lernsituationen an vielen Stellen mit QR-Codes und bietet somit Anknüpfungspunkte für eine Integration der digitalen Inhalte in den Unterricht. Die Werke können somit auch in digitaler Form bezogen werden, sodass kein Lehrbuch und keine Lernsituationen in Papierform vorliegen müssen.
Fazit
Durch die Neuordnung wird viel Arbeit auf die berufsbildenden Schulen zukommen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Dennoch bietet sie viele Chancen für eine weitere Modernisierung des Unterrichts. Einige Chancen und Herausforderungen wurden hier aufgezeigt und entsprechende Lösungsansätze aufgezeigt. Individuell werden weitere Herausforderungen auftreten, die es zu bewältigen gilt. Daher ist es wichtig, dass mit einem modernen und auf die Neuordnung zugeschnittenen Lehr- und Arbeitsbuch für eine Entlastung der Lehrkräfte gesorgt wird, damit Ressourcen für die weiteren Herausforderungen (z. B. neue Ordnung der Prüfungen) verfügbar bleiben.
Quellen
RLP 2022, Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Steuerfachangestellter und Steuerfachangestellte, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.06.2022
RLP 1995, KMK, Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 8.12.1995

Ihr Autor – Marcel Kunze

Marcel Kunze ist Diplom-Handelslehrer und Diplom-Finanzwirt (FH). Er ist Fachleiter für besondere Aufgaben und für den Ausbildungsschwerpunkt Steuerberatung am Studienseminar Hildesheim für das Lehramt an berufsbildenden Schulen. Seit 2012 ist er als Schulbuchautor tätig. So ist er auch Teil des Autorenteams für die neue lernfeldorientierte Reihe für Steuerfachangestellte von Westermann. Außerdem ist er Dozent für Hochschulabsolventen sowie Dozent für die Steuerberaterkammer Niedersachsen (Prüfungsvorbereitung Steuerfachangestellte). Zudem ist er auch Mitglied im Prüfungsausschuss für Steuerfachangestellte.