Die Inhalte des neuen Rahmenlehrplans knüpfen stark an den bisherigen an – nur mit ein paar Anpassungen. Manche Themen sind weggefallen, etwa § 7g EStG, der künftig nicht mehr prüfungsrelevant ist.
Trotzdem gilt: Der Rahmenlehrplan bleibt fachlich dicht und deckt weiterhin
zentrale Inhalte aus Steuerrecht und Buchführung ab. Die allgemeine Wirtschaftslehre wird dagegen häufiger integrativ vermittelt, also in Kombination mit anderen Fächern – und damit wohl nicht mehr so tiefgehend wie bisher. Ein Beispiel: Die Personengesellschaften finden sich jetzt im Lernfeld 8 wieder (vgl. RLP 2022, S. 17).
„Klassische“ Inhalte der allgemeinen Wirtschaftslehre gibt es fast nur noch im
Lernfeld 1. Dort geht es neben Grundlagen der Wirtschaft auch um Orientierung im Ausbildungsbetrieb, im dualen System, um den Einstieg ins Steuerrecht und den Umgang mit Gesetzestexten. Auch die bisherigen
Grundlagen des Steuerrechts sind hier verankert.
Ein Blick auf die
Lernfelder 2 bis 11 zeigt: Die Themen Steuerarten, Abgabenordnung und Buchführung bleiben Pflicht – allerdings feiner aufgeschlüsselt und über die Ausbildungsjahre verteilt, als es bisher der Fall war.
Lernfeld 12 rückt die Praxis in den Mittelpunkt: Hier geht es um Beratungsgespräche mit Mandantinnen und Mandanten – und damit vor allem um den Ausbau kommunikativer Kompetenzen (RLP 2022, S. 7). Die Inhalte knüpfen direkt an die Lernfelder 1 bis 11 an: Fachthemen werden gezielt in Beratungssituationen übertragen, sodass Auszubildende lernen, ihr Wissen praxisnah und verständlich zu vermitteln. Besonders wichtig: Dieses Lernfeld bereitet konkret auf die
Abschlussprüfung vor. Dort steht im Prüfungsteil „Mandantinnen- und Mandantenberatung mitgestalten“ unter anderem eine Gesprächssimulation auf dem Programm.
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