Heike Schnurr: Sie entdecken eine Zecke bei einem Kind – wie gehen Sie vor?
Fallbeispiel:
Erzieher Samuel entdeckt bei einem Waldausflug eine Zecke am Bein des fünfjährigen Lars. Darf Samuel die Zecke entfernen?
Zecken sollten möglichst unverzüglich entfernt werden, denn je später eine Zecke entfernt wird, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Zecke das Kind mit einer Krankheit (FSME oder Borreliose) infiziert. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sollten pädagogische Fachkräfte vor Entfernen einer Zecke mit den Eltern abklären, ob diese damit einverstanden sind, dass die pädagogische Fachkraft die Zecke entfernt oder ob sie ihr Kind lieber abholen und zum Arzt fahren möchten.
Idealerweise haben die Eltern bereits bei der Anmeldung ihrer Kinder in der Kita unterschrieben, dass sie mit der Entfernung von Zecken durch pädagogische Fachkräfte einverstanden sind. Falls in der Kita vorab keine Einverständniserklärung der Eltern eingeholt worden ist, sollten pädagogische Fachkräfte, bevor sie die Zecke entfernen, die Personensorgeberechtigten anrufen und fragen, ob sie mit der Entfernung der Zecke einverstanden sind. Falls die Eltern zustimmen und ihr Kind nicht abholen wollen, um die Zecke selber oder von einem Arzt entfernen zu lassen, muss die Entfernung der Zecke von der pädagogischen Fachkraft fachgerecht vorgenommen werden:
Fazit:
Samuel muss, sobald er die Zecke entdeckt, tätig werden. Es wäre unzulässig einfach abzuwarten, denn die Zecke muss möglichst rasch entfernt werden, um Lars vor der Übertragung von Krankheitserregern zu schützen.
Falls keine Einverständniserklärung der Eltern vorliegt, sollte Samuel die Eltern anrufen und fragen, ob sie ihr Kind abholen wollen oder ob er stattdessen die Zecke entfernen soll.
Erzieher Samuel entdeckt bei einem Waldausflug eine Zecke am Bein des fünfjährigen Lars. Darf Samuel die Zecke entfernen?
Zecken sollten möglichst unverzüglich entfernt werden, denn je später eine Zecke entfernt wird, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Zecke das Kind mit einer Krankheit (FSME oder Borreliose) infiziert. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sollten pädagogische Fachkräfte vor Entfernen einer Zecke mit den Eltern abklären, ob diese damit einverstanden sind, dass die pädagogische Fachkraft die Zecke entfernt oder ob sie ihr Kind lieber abholen und zum Arzt fahren möchten.
Idealerweise haben die Eltern bereits bei der Anmeldung ihrer Kinder in der Kita unterschrieben, dass sie mit der Entfernung von Zecken durch pädagogische Fachkräfte einverstanden sind. Falls in der Kita vorab keine Einverständniserklärung der Eltern eingeholt worden ist, sollten pädagogische Fachkräfte, bevor sie die Zecke entfernen, die Personensorgeberechtigten anrufen und fragen, ob sie mit der Entfernung der Zecke einverstanden sind. Falls die Eltern zustimmen und ihr Kind nicht abholen wollen, um die Zecke selber oder von einem Arzt entfernen zu lassen, muss die Entfernung der Zecke von der pädagogischen Fachkraft fachgerecht vorgenommen werden:
- Die Zecke muss zügig mit einer Pinzette oder Zeckenkarte entfernt werden. Von einem Ersticken der Zecke, z.B. durch Klebstoff, ist abzuraten, da eine Zecke besonders viel Speichel und damit Krankheitserreger abgibt, wenn sie sich bedroht fühlt.
- Die Stelle, an der die Zecke entfernt wurde, sollte mit einem wasserfesten Stift gekennzeichnet werden, damit die Eltern wissen, wo der Zeckenbiss war und die Stelle während der nächsten Wochen auf Anzeichen einer Borreliose (Wanderröte) untersuchen können.
- Der Vorfall sollte ins Verbandbuch eingetragen werden.
Fazit:
Samuel muss, sobald er die Zecke entdeckt, tätig werden. Es wäre unzulässig einfach abzuwarten, denn die Zecke muss möglichst rasch entfernt werden, um Lars vor der Übertragung von Krankheitserregern zu schützen.
Falls keine Einverständniserklärung der Eltern vorliegt, sollte Samuel die Eltern anrufen und fragen, ob sie ihr Kind abholen wollen oder ob er stattdessen die Zecke entfernen soll.
Weitere Fragen zu Themen der Aufsichtspflicht werden Ihnen in diesem Titel der Autorin Frau Schnurr beantwortet. Frau Schnurr ist Volljuristin und hat darüber hinaus ein Studium der Pädagogik mit Nebenfach Psychologie abgeschlossen. Sie unterrichtet Recht und Pädagogik an der Fachschule für Sozialpädagogik, Marienschule Limburg und ist Fachbuchautorin und Fortbildnerin für pädagogische Fachkräfte und Kita-Leitungen.