In Bezug auf die
Aufsichtspflicht bei Waldausflügen gilt es, Einiges zu beachten.
Vorab müssen mindestens zwei Begleitpersonen für den Ausflug eingeplant werden. So ist auch bei einem Notfall gewährleistet, dass alle Kinder gut versorgt sind. Auf der sicheren Seite ist man, wenn bei 5-6 Jahre alten Kindern eine Fachkraft pro fünf Kindern eingesetzt wird. Bei jüngeren Kindern oder Kindern mit besonderen Bedürfnissen bedarf es mehr Aufsichtspersonen. Hierbei kann auch ein Elternteil einbezogen werden.
Mindestens eine Person braucht zudem eine Ausbildung zum Ersthelfer, die alle 2 Jahre aufgefrischt werden muss.
Darüber hinaus muss das Einverständnis der Erziehungsberechtigen eingeholt werden, dass das Kind am Ausflug teilnehmen darf und, sofern nicht im Betreuungsvertrag geregelt, die
Einverständniserklärung für das Entfernen von Zecken.
Diese wichtigen Punkte sollten mit den Kindern vor dem Ausflug in Ruhe besprochen werden:
- Wir bleiben immer in Sicht- und Hörweite der Aufsichtspersonen.
- Waldfrüchte sind Futter für Tiere. Wir essen sie nicht!
- Wir klettern nur auf den Baum, der von den Erzieherinnen oder Erziehern als Kletterbaum erlaubt worden ist.
- Wir fassen keine toten Tiere oder Kot an.
- Wir klettern nicht auf Holzstapel. (Nach Unfällen mit Todesfolge gibt es hierzu einschlägige Gerichtsurteile , die ein klares Verbot für das Klettern auf Holzstapeln aufzeigen.)
In den Rucksack der pädagogischen Fachkräfte gehören die folgenden Dinge:
- Wasser
- Liste der teilnehmenden Kinder
- Telefonnummern der Erziehungsberechtigten und der Kita
- Erste-Hilfe-Tasche
- Plastiktüten
- aufgeladenes Handy
- Zeckenzange
So kann der Waldausflug rechtssicher stattfinden.