Heike Schnurr: Dürfen pädagogische Fachkräfte oder Eltern die Kita-Kinder in ihrem privaten Pkw transportieren?
Fallbeispiel:
Die Kita Sonnenschein plant mit einer Gruppe von15 Kindern einen Zoobesuch. Einige hilfsbereite Mütter erklären sich bereit, die Kinder zu fahren. Die Gruppenerzieherinnen sind ebenfalls bereit, Kinder in ihren privaten Pkws zu transportieren. Ist es zulässig, dass die Kinder im Auto der Mütter und im Auto der Erzieherinnen zum Zoo gefahren werden?
Pädagogische Fachkräfte, Eltern und sonstige Personen dürfen Kinder in ihrem privaten Pkw transportieren, vorausgesetzt der Träger der Kita ist mit dem Transport im Privat-Pkw einverstanden und die Eltern bzw. die Sorgeberechtigten der Kita-Kinder stimmen zu. Auch dann, wenn Kinder im privaten Pkw einer pädagogischen Fachkraft oder im Pkw von Eltern, die sich bereiterklärt haben, den Ausflug der Kita zu begleiten, transportiert werden, sind sie versichert.
Eine Einverständniserklärung der Eltern der Kita-Kinder ist erforderlich, da die Mitnahme im Privat-Pkw vom Betreuungsvertrag nicht gedeckt ist. Bevor die Einverständniserklärung der Eltern eingeholt wird, sollte den Eltern vorab mitgeteilt werden, wer sich bereiterklärt hat, die Kinder zu fahren. Aus Beweisgründen sollte die Einverständniserklärung der Eltern schriftlich eingeholt werden.
Fazit:
Im Fallbeispiel dürfen die Kinder im Pkw der Mütter oder der Erzieherinnen zum Zoo gefahren werden, vorausgesetzt der Träger der Kita und die Eltern der Kinder sind damit einverstanden.
Die Kita Sonnenschein plant mit einer Gruppe von15 Kindern einen Zoobesuch. Einige hilfsbereite Mütter erklären sich bereit, die Kinder zu fahren. Die Gruppenerzieherinnen sind ebenfalls bereit, Kinder in ihren privaten Pkws zu transportieren. Ist es zulässig, dass die Kinder im Auto der Mütter und im Auto der Erzieherinnen zum Zoo gefahren werden?
Pädagogische Fachkräfte, Eltern und sonstige Personen dürfen Kinder in ihrem privaten Pkw transportieren, vorausgesetzt der Träger der Kita ist mit dem Transport im Privat-Pkw einverstanden und die Eltern bzw. die Sorgeberechtigten der Kita-Kinder stimmen zu. Auch dann, wenn Kinder im privaten Pkw einer pädagogischen Fachkraft oder im Pkw von Eltern, die sich bereiterklärt haben, den Ausflug der Kita zu begleiten, transportiert werden, sind sie versichert.
Eine Einverständniserklärung der Eltern der Kita-Kinder ist erforderlich, da die Mitnahme im Privat-Pkw vom Betreuungsvertrag nicht gedeckt ist. Bevor die Einverständniserklärung der Eltern eingeholt wird, sollte den Eltern vorab mitgeteilt werden, wer sich bereiterklärt hat, die Kinder zu fahren. Aus Beweisgründen sollte die Einverständniserklärung der Eltern schriftlich eingeholt werden.
Fazit:
Im Fallbeispiel dürfen die Kinder im Pkw der Mütter oder der Erzieherinnen zum Zoo gefahren werden, vorausgesetzt der Träger der Kita und die Eltern der Kinder sind damit einverstanden.
Weitere interessante Fragen zu Themen der Aufsichtspflicht werden Ihnen in diesem Praxisheft beantwortet. Die Autorin Frau Schnurr ist Volljuristin und hat darüber hinaus ein Studium der Pädagogik mit Nebenfach Psychologie abgeschlossen. Sie unterrichtet Recht und Pädagogik an der Fachschule für Sozialpädagogik, Marienschule Limburg und ist Fachbuchautorin sowie Fortbildnerin für pädagogische Fachkräfte und Kita-Leitungen.