Oberschule, Integrierte Gesamtschule, Gymnasium, Sekundarstufe II, Hochschule
Schulfach
Erdkunde, Geografie
Klassenstufe
11. Schuljahr bis 13. Schuljahr
Seiten
1
Erschienen am
01.09.2022
Dateigröße
232,4 kB
Dateiformat
PDF-Dokument
Autoren/Autorinnen
Ute Kleinelümern
Schlagworte
Recycling, Bauindustrie, Gestein des Jahres
Seit 2007 wird unter Federführung des Berufsverbandes Deutscher Geowissenschaftler (BDG) das „Gestein des Jahres“ ausgelobt. 2022 fiel die Wahl auf Gips und Anhydrit. Beide sind gesteinsbildende Minerale – Calciumsulfat, einmal mit und einmal ohne Kristallwasser. Gips gehört zu den chemischen Sedimentgesteinen (Evaporite). Größere Vorkommen entstanden im Verlauf der Erdgeschichte bei der Verdunstung mineralreicher tropischer Flachmeere. Durch den Druck anschließender Überlagerungen wurde der Gips entwässert und in Anhydrit verwandelt.
Container für einen statisch gerenderten Navigationsbaum
Willkommen bei Westermann
Wir verwenden neben technisch notwendigen Cookies auch solche, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unserer Webseite zu analysieren. Außerdem geben wir Daten zu ihrer Weiterverarbeitung an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Unserer Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt haben oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste gesammelt haben. Durch Betätigen des Buttons „Alle akzeptieren“ willigen Sie in diese Datenerhebung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 a) DSGVO, § 25 Abs. 1 TTDSG ein. Bitte beachten Sie, dass hiervon auch Ihre Einwilligung nach Art. 49 Abs. 1 a) DSGVO zur Datenverarbeitung außerhalb der EU/des EWR umfasst ist, wo derzeit das hohe EU-Datenschutzniveau wegen des behördlichen Zugriffs sowie eingeschränkter Betroffenenrechte nicht gewährleistet werden kann. Sofern die Datenverarbeitung technisch notwendig ist, erfolgt die Verarbeitung aufgrund unseres berechtigten Interesses nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO, § 25 Abs. 2 TTDSG. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung. … Weiterlesen
Hier können Sie einsehen und anpassen, welche Informationen wir sammeln. Detaillierte Informationen und wie Sie Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen können, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.