Leistungspflicht für eine elektronische Hilfe zur Unterstützten Kommunikation (UK)
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Bildung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
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Produktnummer | OD200051000339 |
Schulform | Förderschule |
Schulfach | Fachunabhängig, Kommunikationstechnik, Sprachförderung |
Klassenstufe | ab 1. Schuljahr |
Seiten | 2 |
Erschienen am | 26.10.2020 |
Dateigröße | 615,5 kB |
Dateiformat | PDF-Dokument |
Autoren/ | Norbert Kamps |
Schlagworte | Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, GKV, Hilfsmittelversorgung |
Der Sachverhalt
Ein Kind ist aufgrund einer infantilen Cerebralparese (ICP) in der Sprache und der Feinmotorik behindert. Es benötigt eine elektronische Kommunikationshilfe, um am Unterricht teilnehmen zu können. Im familiären Umfeld ist die Kommunikation über Kopfgesten sichergestellt. Das Kind ist über die Eltern bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) familienversichert. Wer ist zuständig für die Finanzierung des UK-Hilfsmittels im schulischen Bereich? Gibt es Besonderheiten, die im vorschulischen Bereich oder bei Förderschulen zu beachten sind? Welchen Versorgungsanspruch hat das Kind?