Geflüchtete Jugendliche und Berufs-(Schulpflicht)
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Bildung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
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Produktnummer | OD200051000272 |
Schulform | Förderschule |
Schulfach | Fachunabhängig |
Klassenstufe | ab 8. Schuljahr |
Seiten | 2 |
Erschienen am | 13.12.2019 |
Dateigröße | 93,2 kB |
Dateiformat | PDF-Dokument |
Autoren/ | Wolfram Cremer |
Schlagworte | Flüchtling, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, Schulpflicht, berufliche Eingliederung |
Mahmut kam aus Syrien im Alter von 15 Jahren und wurde in eine Übergangsklasse an einer Regelschule eingeschult. Seine vorherige Schullaufbahn im Herkunftsland war nicht nachvollziehbar; vermutlich fand aufgrund einer Behinderung keine systematische Beschulung statt. Wie und wo können Mahmuts Berufsschulpflicht und sein Recht auf berufliche Eingliederung erfüllt werden? Welche Rolle spielt die Reha-Abteilung der Arbeitsagentur? Kann bzw. muss Mahmut für drei Jahre die Berufsschulstufe im FZgE besuchen?