Coronavirus und die Aussetzung von Grundrechten
Praxis Politik aktuell 7/
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Produktnummer | OD200034015243 |
Schulfach | Gemeinschaftskunde, Gesellschaftslehre, Politik, Sozialkunde, Wirtschaft und Soziales, Wirtschaftslehre |
Klassenstufe | ab 5. Schuljahr |
Seiten | 2 |
Erschienen am | 02.04.2020 |
Dateigröße | 952,8 kB |
Dateiformat | PDF-Dokument |
Autoren/ | Robert Gericke |
Schlagworte | Covid, Lockdown, Covid-19, übergeordneter Notstand; Corona, Grundgesetz, Virus, Infektionsschutzgesetz |
Maßnahmen staatlicher Institutionen waren mittlerweile im März 2020 angesichts der Ausbreitung des Coronavirus geboten. Dafür steht ein Instrumentarium im Infektionsschutzgesetz sowie der Notstandsgesetzgebung zur Verfügung. Zunächst sind Länder und Kommunen zuständig, die Eingriffe in das Alltagsleben der Bürger bis hin zur massiven Einschränkung von Grundrechten anordnen dürfen. Die totale Ausgangssperre bleibt noch als äußerste Möglichkeit. Bund und Länder haben sich inzwischen auf ein koordiniertes Vorgehen geeinigt, bei dem der Bund erweiterte Kompetenzen beansprucht.