A -

Abgrenzungsrechnung
Abschlussübersicht
Abschreibungen
Abschreibungsplan
Abschreibungsmethode
Äquivalenzziffern
Aktivkonto
Anderskosten
Anlagevermögen
Anschaffungskosten
Aufwendungen
Ausgaben

B
-

Belege
Bestandskonten
Bestandsveränderungen
Betriebsabrechnungsbogen (BAB)
Betriebserfolg/Betriebsergebnis
Betriebsstoffe
Bewegungsbilanz
Bewertung
Bezugskosten
Bilanz
Bilanzgewinn/Bilanzverlust
Bilanzkennzahlen
Bilanzkonten (Eröffnungsbilanzkonto, Schlussbilanzkonto)
Break-Even-Point
Bücher der Buchführung
Buchführung
Buchführungspflicht
Buchungssatz

C -


Controlling

D -

Deckungsbeitrag / Deckungsbeitragsrechnung
Divisionskalkulation
Doppelte Buchführung

E -

Eigenkapital
Einlagen / Privateinlagen
Einnahmen
Einzelkosten
Entnahmen / Privatentnahmen
Erfolgsermittlung durch Eigenkapitalvergleich
Erfolgskonten
Ergebnistabelle (s. auch Abgrenzungsrechnung)
Eröffnungsbilanzkonto
Erlöse / Erträge

F -

Factoring
Finanzbuchhaltung
Fixe Kosten
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Forderungen a.LL)
Fremdbauteile
Fremdkapital

G -

Gemeinkosten
Gemeinkostenverfahren
Geschäftsjahr
Gewinn
Gewinn- und Verlustrechnung / Gewinn- und Verlustkonto
Gewinnermittlung
Gewinnschwelle (Break-even-point)
Grundbuch
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (kurz: GoB)
Grundsätze ordnungsmäßiger DV-Buchhaltung (kurz: GoBD)

H -

Handelsbilanz
Hauptabschlussübersicht
Hauptbuch
Herstellkosten / Herstellungskosten
Hilfsstoffe

I -

Inventar
Inventur
Inventurverfahren
Inventurdifferenz
Istkosten

J -

Jahresabschluss
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

K -

Kalkulatorische Kosten
Kapitalstruktur
Kaufmann
Kontenklassen
Kontenplan
Kontenrahmen
Konto
Kosten
Kostenarten / Kostenartenrechnung
Kostenrechnerische Korrekturen
Kostenstellen / Kostenstellenrechnung
Kostenträger / Kostenträgerrechnung
Kostentreiber

L -

Leasing
Leistungen
Liquidität

M -

Maschinenstundensatzrechnung
Mehrwertsteuer
Mittelherkunft
Mittelverwendung

N -


Nachkalkulation
Nebenbücher
Normalkosten

O -

Offene-Posten-Buchhaltung
Ordnungsmäßigkeit der Buchführung

P -

Passivkonto
Plankosten / Plankostenrechnung
Preisuntergrenze
Privatkonto
Prozesskostenrechnung

R -

Rechnungsabgrenzung
Rentabilität
Rohstoffe
Rücklagen
Rückstellungen

S -

Schlussbilanzkonto
Schuldenkonten
Selbstkosten
Sollkosten
Sonstige Forderungen / Sonstige Verbindlichkeiten
Steuerbilanz

T -

Target Costing
Teilkostenrechnung

U -

Umlaufvermögen
Umsatzerlöse
Umsatzkostenverfahren
Umsatzsteuer

V -

Variable Kosten
Verbindlichkeiten
Verlust
Vermögenskonten
Vermögensstruktur
Vollkostenrechnung
Vorkalkulation
Vorprodukte
Vorratsvermögen
Vorsteuer
Vorsteuerüberhang

W -

Wirtschaftlichkeit

Z -

Zahllast / Umsatzsteuer-Zahllast
Zeitliche Abgrenzung
Zielkostenrechnung
Zusatzkosten
Zuschlagskalkulation
Zweikreissystem


Abgrenzungsrechnung

Die beiden Hauptbereiche des Rechnungswesens – Finanzbuchhaltung (FB) sowie Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) – sind den Rechnungskreisen I (RK I) und Rechnungskreis II (RK II) zugeordnet. Die Verbindung zwischen ihnen stellt die sog. Abgrenzungsrechnung dar. Über sie läuft der Datenfluss aus dem RK I in den RK II. Die Abgrenzungsrechnung wird in der Ergebnistabelle durchgeführt. Bevor die Aufwendungen und Erträge der Finanzbuchhaltung in den KLR-Bereich einfließen, müssen sie die Abgrenzungsrechnung als Filter passieren. Aufgabe dieses Filters ist es, die nicht betrieblichen (= neutralen) Aufwendungen und Erträge festzuhalten und nur die betrieblichen Aufwendungen und Erträge in die KLR passieren zu lassen. Zusätzlich zu den neutralen Aufwendungen und Erträgen nimmt die Abgrenzungsrechnung auch die originär aus der KLR stammenden und in der Betriebsergebnisrechnung gebuchten kalkulatorischen Kosten auf.

Abschlussübersicht

Bevor die Bilanz als Teil des Jahresabschlusses aufgestellt werden kann, sind die Salden auf den Bestandskonten der Buchführung, die sog. Buchbestände, mit den Istbeständen des Inventars abzustimmen. Das ist notwendig, weil sich in den zumeist umfangreichen Buchungen Fehler einschleichen können (Buchungs-, Additions-, Subtraktionsfehler, Fehler durch Buchen auf falsche Konten, usw.), und weil die Bewertung der tatsächlichen Bestände am Jahresende von den Buchwerten der Buchbestände abweichen können. Diese Abstimmung geschieht in der sog. Abschlussübersicht, in der auch der Jahresabschluss – z. B. durch die Um-buchungen von Unterkonten auf übergeordnete Konten und die noch nicht vollzogenen Abgrenzungsbuchungen - vorbereitet wird (Probeabschluss). Die Abschlussübersicht wird auch Hauptabschlussübersicht, Betriebsübersicht oder Abschlusstabelle genannt und ist in der Regel in sechs Spalten gegliedert (Summenbilanz, Saldenbilanz I, Umbuchungen, Saldenbilanz II, Schluss- oder Inventurbilanz, Gewinn und Verlustrechnung). Nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung gehört die Abschlussübersicht zu den Unterlagen, die der buchführungspflichtige Kaufmann dem Finanzamt vorzulegen hat.

Abschreibungen

Abschreibungen sind die aus der Nutzung des Vermögens herrührenden Wertminderungen. Sie werden als Aufwand gebucht und mindern somit den Gewinn. Nach § 253 HGB ist die „Zugangs- und Folgebewertung“ des Anlagevermögens und des Umlaufvermögens auf die rechtlich zulässige Höhe vorzunehmen. Vermögensgegenstände sind höchstens mit den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen, zu bewerten. Vermögensgegen-stände des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind planmäßig abzuschreiben. Planmäßig abschreiben bedeutet, dass die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten nach einem Abschreibungsplan auf die Geschäftsjahre verteilt werden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.
Zusätzlich zur planmäßigen Abschreibung sind Abschreibungen vorzunehmen, um Vermögensgegenstände „mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist“. Dies betrifft grundsätzlich alle Vermögensgegenstände; u. U. sind Wertaufholungen notwendig.

Abschreibungsplan

Der Abschreibungsplan zeigt die planmäßige Verteilung der Anschaffungskosten und Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Im Abschreibungsplan werden die Abschreibungsmethode und die Nutzungsdauer angegeben.

Abschreibungsmethode

Als Abschreibungsmethode ist handelsrechtlich vor allem die lineare Abschreibung und die Abschreibung nach Leistungseinheiten vorgesehen, in begründeten Fällen auch die degressive Abschreibung. Nach Einkommensteuergesetz (EStG) darf in der Steuerbilanz die degressive Abschreibung für Anlagegüter, die nach dem 1. Januar 2008 angeschafft wurden, nicht mehr angewandt werden. Alle diese Methoden entsprechen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.

Der Abschreibungsplan ist für den Kaufmann grundsätzlich für die gesamte Nutzungsdauer bindend. Die Nutzungsdauer wird dem Kaufmann für die Steuerbilanz in den sog. AfA-Tabellen vorgegeben (AfA = Absetzung für Abnutzung). Für die Handelsbilanz stellen die Nutzungszeiten der AfA-Tabellen Richtwerte dar.

Äquivalenzziffern

In der Regel nehmen einzelne Erzeugnisse bzw. Erzeugnisgruppen die Produktionsstätten unterschiedlich stark in Anspruch. Daraus ergeben sich Unterschiede in den Selbstkosten je Erzeugniseinheit. Das Kostenverhältnis, das die unterschiedlich starke Beanspruchung angibt, wird durch Beobachtung und Messung festgestellt. Hierbei setzt man das Haupterzeugnis gleich 1 und bringt die anderen Erzeugnisgruppen durch einen die Kostenverursachung ausdrückenden Zuschlag oder Abschlag in Beziehung zu 1. Die sich ergebenden Zahlen heißen Aquivalenzziffern. Mit Hilfe dieser Äquivalenzziffern lassen sich die Selbstkosten der einzelnen Erzeugnisgruppen kalkulieren.

Aktivkonto

In der Finanzbuchhaltung (= Buchführung) unterscheidet man Bestandskonten von Erfolgskonten. Die Bestandskonten wiederum werden in Aktivkonten und Passivkonten unterteilt.

Ein Aktivkonto ist ein Vermögenskonto. Es wird am Ende des Geschäftsjahres über das Schlussbilanzkonto abgeschlossen. Sein Inventurbestand erscheint als Aktivposten auf der linken Seite der Bilanz. Aktivkonten werden so geführt, dass die Anfangsbestände und Zugänge auf der Sollseite, die Abgänge und die Salden auf der Habenseite gebucht werden.

Anderskosten

In der Kostenrechnung sind die Kosten in verursachungsgerechter Höhe zu erfassen. Einige betriebliche Aufwendungen der Finanzbuchhaltung erfüllen diese Eigenschaft nicht; sie sind deshalb als Kosten ungeeignet und werden abgegrenzt (s. Abgrenzungsrechnung). In der Kostenrechnung erscheinen sie mit einem anderen – zumeist höheren – Wert. Zu diesen sog. Anderskosten zählen:
  • Kalkulatorische Abschreibungen (anstelle der bilanzmäßigen Abschreibungen)
  • Kalkulatorische Zinsen (anstelle der Zinsaufwendungen der FB)
  • Verrechnungspreise (anstelle der tatsächlich angefallenen Werkstoffpreise)
  • Kalkulatorische Wagnisse (anstelle der tatsächlich eingetretenen Wagnisse).
Der Ansatz von kalkulatorischen Kosten in der KLR führt zu einer gleichmäßigen und anteiligen Belastung der Abrechnungsperioden und eliminiert somit die zufälligen Kostenschwankungen aus der Selbstkosten- und Betriebsergebnisrechnung.

Anlagevermögen

Betriebsmittel, die in einem Unternehmen auf Dauer oder für längere Zeit eingesetzt werden, gehören zum sog. Anlagevermögen. Das Anlagevermögen wird in der Bilanz auf der linken Seite (= Aktiva) als erste Position ausgewiesen und ist dort untergliedert in Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen. Der vorrangige Ausweis in der Bilanz beruht auf der langen Bindungsfrist des angelegten Kapitals. Weniger lange gebundene Vermögensgegenstände rangieren in der Bilanz als Umlaufvermögen darunter.

Anschaffungskosten

Alle Wirtschaftsgüter sind bei Erwerb zu Anschaffungskosten zu aktivieren (vgl. § 255 [1] HGB). Die Anschaffungskosten setzen sich zusammen aus:

   Anschaffungspreis (Listenpreis abzüglich Sofortrabatt)
   – Anschaffungspreisminderungen (nachträgliche Preisnachlässe, Skonti u. a.)
   + Anschaffungsnebenkosten (Bezugskosten, Montagekosten u. a.)
   = Anschaffungskosten

Regelmäßig anfallende Aufwendungen, die also nicht einmalig mit der Anschaffung entstehen, gehören nicht zu den Anschaffungskosten (z. B. Kfz-Steuer,
Kfz-Versicherung, Wartungs- und Reinigungskosten).

Aufwendungen

Aus der Aufgabe des Industrieunternehmens – nämlich Betriebsmittel, Werkstoffe, Energie und Arbeitskräfte einzusetzen, um Erzeugnisse herzustellen und mit Gewinn zu verkaufen – ergeben sich Geschäftsfälle, die zu betrieblichen Aufwendungen führen. Diese Aufwendungen stellen den wertmäßigen Input in den Leistungsprozess dar. Daneben kommen Aufwendungen vor, die nicht betrieblich bedingt sind, die sog. neutralen Aufwendungen. Betriebliche und neutrale Aufwendungen haben die gemeinsame Eigenschaft, dass sie in der Regel zu Ausgaben aus dem Vermögen führen und somit das Eigenkapital mindern.

Ausgaben

Ausgaben bezeichnen die Verminderung des Geldvermögens. Das Geldvermögen setzt sich zusammen aus:

   Zahlungsmittel
+ Forderungen
- Verbindlichkeiten
= Geldvermögen

Alle Geschäftsfälle, die das Geldvermögen vermindern, führen zu Ausgaben. Typische Ausgaben sind Bar- und Zielkäufe von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, nicht dagegen die Banküberweisung an einen Lieferanten.

Belege

Belege sind Unterlagen (z. B. Kontoauszüge, Rechnungen, Quittungen, Lohnabrechnungen, usw.), die einen Geschäftsfall dokumentieren. Sie sind Ausgangspunkt aller Buchungen nach dem Grundsatz: „Keine Buchung ohne Beleg“. Nach ihrer Herkunft unterscheidet man zwischen externen Belegen (= Fremdbelege), die im Geschäftsverkehr mit Außenstehenden anfallen, und internen Belegen (= Eigenbelege), die aus innerbetrieblichen Geschäftsfällen entstehen.

Geht ein Originalbeleg verloren, so muss ein Ersatzbeleg beschafft (z. B. Kopie) oder selbst erstellt werden. Belege sind ordnungsgemäß abzuheften oder digital zu speichern und 10 Jahre lang aufzubewahren.

Bestandskonten

Die Aktivkonten und die Passivkonten der Bilanz werden zusammengefasst unter dem Oberbegriff Bestandskonten. Sie umfassen also alle Vermögenskonten, alle Schuldenkonten nach dem Kontenplan des Unternehmens, sowie das Konto „Eigenkapital“.

Bestandsveränderungen

In der Regel stimmen in Industriebetrieben die in einem Geschäftsjahr hergestellten Erzeugnisse und die im gleichen Zeitraum abgesetzten Erzeugnisse mengen- und wertmäßig nicht überein; entweder werden mehr Erzeugnisse hergestellt als verkauft (= Mehrbestand im Lager), oder es werden mehr Erzeugnisse verkauft als hergestellt (= Minderbestand im Lager). Der Wert dieser Bestandsveränderungen muss bei der Erfolgsermittlung nach dem Gesamtkostenverfahren berücksichtigt werden: Der Mehrbestand wird im Gewinn- und Verlustkonto als Ertrag den entsprechenden Herstellungsaufwendungen gegenübergestellt. Der Minderbestand wird im Gewinn- und Verlustkonto als Aufwand den Umsatzerlösen für die zusätzlich vom Lager verkauften Erzeugnisse gegenübergestellt.

Hierdurch ist gewährleistet, dass der Erfolg periodengerecht ermittelt wird: Allen Periodenleistungen (= Wert der verkauften und der zusätzlich auf Lager genommenen Erzeugnisse) stehen alle Periodenaufwendungen (= Aufwendungen für die hergestellten Erzeugnisse und Aufwendungen für die zusätzlich vom Lager verkauften
Erzeugnisse) gegenüber.

Betriebsabrechnungsbogen (BAB)

Der Betriebsabrechnungsbogen (BAB) ist ein tabellarisches Hilfsmittel der Vollkostenrechnung. Er übernimmt die Verteilung der Gemeinkosten auf Kostenstellen nach dem Verursachungsprinzip und ermöglicht es, unter Einbeziehung der Einzel- und Herstellkosten die Zuschlagssätze für jede Hauptkostenstelle zu errechnen. Diese Zuschlagssätze sind für die Kalkulation der Selbstkosten und des Verkaufspreises unerlässlich (s. Zuschlagskalkulation).

Zudem ermöglicht der BAB eine Kontrolle der Gemeinkosten, indem er den auf Normalzuschlägen vorkalkulierten Gemeinkosten die Ist-Gemeinkosten gegenüberstellt und so die Kostenüberdeckung oder Kostenunterdeckungen in jeder Hauptkostenstelle ausweist.

Betriebserfolg / Betriebsergebnis

Unter Betriebserfolg (= Betriebsergebnis) versteht man das aus der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit (= Beschaffung/Produktion/Absatz) resultierende Jahresergebnis. Das Betriebsergebnis wird wie folgt berechnet:

   Umsatzerlöse des Geschäftsjahres
+ Mehrbestand an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
– Minderbestand an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
Selbstkosten der hergestellten Erzeugnisse
= Betriebsergebnis (Betriebsgewinn oder Betriebsverlust)

Betriebsstoffe

Betriebsstoffe werden im Herstellungsprozess der Erzeugnisse eingesetzt, ohne dass sie Bestandteil der Erzeugnisse werden. So sind z. B. eingesetzte Energie, Treibstoffe, Schmier- und Kühlmittel typische Betriebsstoffe.

Bewegungsbilanz

Die Bestände der Schlussbilanz zum Abschlussstichtag (= Beständebilanz) sagen nichts über die Finanzierungsvorgänge während des Geschäftsjahres aus, d. h. woher die finanziellen Mittel stammen, die dem Unternehmen im Abrechnungszeitraum zugeflossen sind (Mittelherkunft), und wofür diese Mittel im gleichen Zeitraum verwendet worden sind (Mittelverwendung). Herkunft und Verbleib der Finanzierungsmittel im Geschäftsjahr werden erst dadurch offengelegt, dass man zwei aufeinander folgende Bilanzen miteinander vergleicht und die Veränderungen (= Bewegungen) in den Bilanzposten ermittelt (= Bewegungsbilanz).

Die Mittelverwendung drückt sich in einer Erhöhung des Vermögens und/oder in einer Verminderung der Kapitalposten aus, die Mittelherkunft in einer Verminderung des Vermögens und einer Erhöhung der Kapitalposten (Eigen- und Fremdkapital).

Bewertung

Unter Bewertung fasst man alle Vorgänge zusammen, mit denen der Kaufmann am Ende des Geschäftsjahres das Vermögen und die Schulden auf den aktuellen Stand bringt. Der Kaufmann ist dabei an Bewertungsgrundsätze (z. B. § 252 HGB: Niederstwertprinzip beim Vermögen und Höchstwertprinzip bei den Schulden) und Wertmaßstäbe (z. B. § 255 HGB: Anschaffungskosten oder Herstellungskosten) gebunden. So sind die abnutzbaren Gegenstände des Anlagevermögens zu ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, anzusetzen.

Für die Bewertung und Darstellung des nicht abnutzbaren Anlagevermögens ist bei entsprechender Wertminderung nur die außerplanmäßige Abschreibung erlaubt. Das Umlaufvermögen kann in die Bilanz höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgenommen werden. Also müssen auch Vorräte und Forderungen bei entsprechender Wertminderung abgeschrieben werden. Schulden sind grundsätzlich zum Höchstwert (= Rückzahlungsbetrag) anzusetzen (vgl. § 253 HGB).

Bezugskosten

Bezugskosten sind Anschaffungsnebenkosten und damit neben dem Anschaffungspreis wichtiger Bestandteil der nach § 255 [1] HGB aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten der Wirtschaftsgüter. Sie können bei bestandsorientierter Erfassung direkt auf dem jeweiligen Bestandskonto der Werkstoffe und Handelswaren oder zunächst auf dem entsprechenden Unterkonto „Bezugskosten“ gebucht werden.

Bilanz

Eine Bilanz ist eine kurz gefasste Gegenüberstellung von Anlagevermögen und Umlaufvermögen einerseits (= Aktiva) sowie Eigenkapital und Fremdkapital andererseits (= Passiva) in Kontenform. Die Bilanz muss klar und übersichtlich gegliedert sein (§ 243 HGB). Für Kapitalgesellschaften schreibt § 266 HGB vor, welche Posten für welche Kapitalgesellschaften in der Bilanz auszuweisen sind. Die Bilanz ist vom Unternehmer/Geschäftsführer/Vorstand unter Angabe des Datums zu unterschreiben.

Grundlage für die Aufstellung der Bilanz ist das Inventar. Die Bilanz bildet zusammen mit der Gewinn- und Verlustrechnung den Jahresabschluss eines Unternehmens. Einen solchen Jahresabschluss hat jeder Unternehmer/ jedes Unternehmen – ggf. erweitert um einen Anhang, einen Lagebericht, eine Kapitalflussrechnung und eine Eigenkapitalveränderungsrechnung (nach IFRS-Abschluss) „in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen“ (§ 264 HGB).

Bilanzgewinn / Bilanzsverlust

Der Bilanzgewinn/Bilanzverlust wird im Einzelunternehmen und in der Personengesellschaft wie folgt berechnet:

  Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag laut Gewinn- und Verlustrechnung
- Privateinlagen
+ Privatentnahmen
= Bilanzgewinn/Bilanzverlust

Wird in Kapitalgesellschaften die Bilanz nach teilweiser Verwendung des Jahresüberschusses aufgestellt, so ergibt sich der Bilanzgewinn wie folgt:

      Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag laut Gewinn- und Verlustrechnung
+/- Gewinn-/Verlustvortrag aus dem Vorjahr
+    Entnahmen aus Rücklagen
-     Einstellung in Gewinnrücklagen
=    Bilanzgewinn/Bilanzverlust

Bilanzkennzahlen

Aus der Bilanz lassen sich Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Liquiditätslage eines Unternehmens gewinnen, wenn man die Bilanzposten entsprechend aufbereitet. Das geschieht, indem man die Bilanz zu einer aussagefähigen Struktur aus Anlagevermögen, Umlaufvermögen einerseits, sowie Eigenkapital und Fremdkapital andererseits zusammenfasst. Die so aufbereiteten Bilanzen zeigen deutlich

  • die Finanzierung = Eigenkapital: Fremdkapital
  • den Vermögensaufbau/Vermögensstruktur = Anlagevermögen: Umlaufvermögen
  • die Anlagendeckung = Eigenkapital: Anlagevermögen
  • die Zahlungsfähigkeit = flüssige Mittel: kurzfristige Verbindlichkeiten

Bilanzkonten (Eröffnungsbilanzkonto, Schlussbilanzkonto)

Bilanzkonten sind Konten der Buchführung (Hauptbuch), die bei der Konteneröffnung und beim Kontenabschluss als Gegenkonten fungieren. Bei der Konteneröffnung wird auf dem Eröffnungsbilanzkonto, beim Kontenabschluss auf dem Schlussbilanzkonto gegengebucht. Das Eröffnungsbilanzkonto ist das Spiegelbild zur Bilanz.

Break-Even-Point

Bei linearem Kostenverlauf markiert der Schnittpunkt von Kostenfunktion und Erlösfunktion diejenige Absatzmenge, bei der Kosten und Umsatz gleich hoch sind; bei dieser Absatzmenge wird also kein Gewinn erzielt In diesem Punkt liegt die Gewinnschwelle oder der Break-even-Point, und es gelten die Beziehungen:

E(x) = K(x) und
G(x) = E(x) – K(x) = 0
Ist die Absatzmenge geringer als G(x) = 0, so decken die Umsatzerlöse nicht die Kosten; es entstehen Verluste.

Steigt die Absatzmenge über G(x) = 0, so werden mehr Umsatzerlöse erzielt, als Kosten entstehen; das Unternehmen arbeitet mit Gewinn.

Bücher der Buchführung

Die Buchungen der Buchführung müssen jederzeit nachprüfbar sein. Sie werden deshalb systematisch in folgenden Büchern

  • in zeitlicher Reihenfolge (Grundbuch) erfasst und
  • nach sachlichen Gesichtspunkten (Hauptbuch) sowie
  • nach besonderen Erfordernissen (Nebenbücher) geordnet.
Im sog. Grundbuch oder Journal werden die Buchungen in zeitlicher Reihenfolge aufgeschrieben, dabei spielen neben dem Datum die Belegart, der Buchungstext in Kurzform und die Kontierung in Konten und Beträgen eine Rolle.Das sog. Hauptbuch ist die Zusammenfassung aller Bestands- und Erfolgskonten (= Sachkonten), die nach dem Kontenplan des Unternehmens geführt werden. Zusätzlich werden sog. Nebenbücher geführt, so z. B. die Kontokorrentbuchhaltung für den Geschäftsverkehr mit den Kunden (= Debitoren) und Lieferanten (= Kreditoren), die Lohn-/ Gehaltsaufzeichnungen für jeden Arbeitnehmer (= Lohn-/ Gehaltsbuchhaltung), die Anlagenbuchhaltung eines jeden Anlagegegenstandes oder die Lagerbuchhaltung für die Erfassung der Lagerbestände.

Buchführung

s. Finanzbuchhaltung

Buchführungspflicht

§ 238 (1) HGB und § 140 AO bestimmen: „Jeder Kaufmann ist verpflichtet Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen.“ Nach Handelsrecht ist nur der ins Handelsregister eingetragene Kaufmann mit dem Firmenzusatz e. K., e. Kffr. oder e. Kfm., OHG, KG, GmbH, AG zur Buchführung verpflichtet. Von der Buchführungspflicht befreit sind Einzelkaufleute, die in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht mehr als jeweils 600.000,00 € Jahresumsatz und jeweils 60.000,00 € Jahresgewinn erzielen (§ 241 a HGB). Sie dürfen den Gewinn bzw. Verlust des Geschäftsjahres durch einfache EinnahmenÜberschuss-Rechnung (Betriebseinnahmen – Betriebsausgaben) ermitteln.

Neben der o. g. steuerrechtlichen Buchführungspflicht nach § 140 AO sind nach § 141 AO auch Nichtkaufleute (z. B. Kleingewerbetreibende) zur Buchführung verpflichtet, wenn deren Jahresumsatz 600.000,00 € oder Jahresgewinn 60.000,00 € im Wirtschaftsjahr übersteigt. Das Steuerrecht erweitert die Buchführungspflicht auf jeden anderen gewerblichen Unternehmer (z. B. Handwerker).

Buchungssatz

Im Buchungssatz wird ein komplexer Geschäftsvorgang kurz und knapp in die „Sprache der Buchführung“ übersetzt. Er beinhaltet eine Buchungsanweisung. Der Buchungssatz nennt die Buchung auf den Konten in der Reihenfolge „Soll-Konto an Haben-Konto“. Er wird zunächst als Kontierungshinweis auf den Beleg geschrieben (= Vorkontierung) und bildet anschließend den Geschäftsfall auf den Konten im Grundbuch und im Hauptbuch ab (s. Bücher der Buchführung).