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MehrwertsteuerDie Umsatzsteuer, die auf jeder Stufe des Warenweges an das Finanzamt abgeführt wird, wird vom jeweiligen Nettoverkaufspreis berechnet. Sie geht nicht zu Lasten der Unternehmen, sondern wird allein vom Endverbraucher getragen. Auf jeder Stufe des Warenwegs vereinnahmt der Verkäufer die Umsatzsteuer von seinem Käufer und führt sie – nach Abzug der Umsatzsteuer, die er selbst als Käufer an seinen Verkäufer gezahlt hat (=
Vorsteuer) – an das Finanzamt ab. Durch diese Verrechnung von Umsatzsteuer und Vorsteuer wird auf jeder Warenstufe immer nur der auf dieser Stufe geschaffene Mehrwert besteuert. Der Endverbraucher kann die an seinen Verkäufer gezahlte Umsatzsteuer nicht weiter abwälzen; er ist derjenige, der die Steuer auf den gesamten Warenwert alleine zu zahlen hat. Der allgemeine Steuersatz beträgt 19 %, der ermäßigte Steuersatz 7 % (z. B. für Lebensmittel, Bücher). Unternehmer haben auf ihren Rechnungen den Nettowarenwert und die darauf entfallende Umsatzsteuer getrennt auszuweisen. Eine Ausnahme bilden die sog. Kleinbetragsrechnungen bis zu 250,00 €. Sie müssen neben den in § 33 UStDO genannten Angaben das Bruttoentgelt (einschl. USt) und den Steuersatz enthalten
Je nach der Höhe der vorjährigen Umsatzsteuer haben Unternehmer eine monatliche, vierteljährliche oder jährliche Voranmeldung bei ihrem Finanzamt einzureichen sowie eine jährliche Umsatzsteuererklärung abzugeben.